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Das Klassifizierungsverfahren
Der Antrag
Der Betriebsinhaber beantragt mit dem ausgefüllten Erhebungsbogen beim Liechtensteinischen Hotel- und Gastgewerbeverband die Einstufung in die gewünschte Kategorie und erklärt sich mit der Richtlinie der Liechtensteiner Hotelklassifizierung einverstanden.
Die Überprüfung
Auf Grund der Angaben des Betriebsinhabers, der sonstigen vorliegenden Informationen über den Betrieb und der Besichtigung stuft die Bewertungskommission, bestehend aus zwei Personen und einem Schriftführer den Betrieb ein. Bereits kategorisierte Betriebe werden regelmäßig überprüft und deren Einstufung gegebenenfalls geändert bzw. die Kategorisierung gänzlich aberkannt. Der Kommissionsbeschluss wird dem Betriebsinhaber schriftlich mitgeteilt.
Einsprüche
Der Betriebsinhaber kann gegen die Einstufung oder Nichteinstufung binnen 30 Tagen ab Zustellung des Kommissionsbeschlusses schriftlich Einspruch beim Liechtensteiner Hotel- und Gastgewerbeverband erheben. Der Einspruch ist zu begründen.
Behandlung von Einsprüchen
Die Überprüfungskommission besteht aus zwei Sachverständigen in der Klassifizierung und einem Schriftführer. Diese besichtigen den Betrieb. Die Entscheidung wird dem Betriebsinhaber sodann vom Liechtensteiner Hotel- und Gastgewerbeverband schriftlich mitgeteilt. Gegen diese Entscheidung ist kein Einspruch mehr möglich. Die Kosten für diese Besichtigung trägt der Betriebsinhaber.
Kosten der Klassifizierung
Die Klassifizierungskosten betragen pro Betrieb chf 290.00
Inkrafttreten
Diese Richtlinie tritt mit 1.4. 2010 in Kraft.
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