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Das System der Hotelklassifizierung in Liechtenstein
Die Liechtensteiner Hotelklassifizierung ist ein einheitliches System, das im Fürstentum Liechtenstein gilt und an das per 1. Januar 2010 im gesamten deutschsprachigen Raum vereinheitlichte Hotelklassifizierungssystem angepasst wurde. Es bietet Gästen eine verlässliche Orientierungshilfe für Hotel- und Beherbergungsangebote.

Die Einstufung erfolgt auf Antrag des Betriebes mittels Antragsformular (inkl. ausgefüllten Selbstcheck) durch eine unabhängige Kommission. Die Kommissionsmitglieder haben den Status „Sachverständiger“. Regelmäßige Überprüfungen in Abständen von drei Jahren sichern die Qualität.

Die Einstufungskriterien basieren auf aktuellen Marktforschungsergebnissen und spiegeln die Gästeerwartung für die jeweilige Kategorie wieder.

Diese Richtlinie gilt nur für Beherbergungsbetriebe mit Gewerbeberechtigung. Sie gilt nicht für Appartementhäuser oder Betriebe, die keine oder nur geringe Dienstleistungen anbieten oder keine Gewerbeberechtigung besitzen.

Die Hotel- und Beherbergungsbetriebe werden in fünf Kategorien eingeteilt. Diese werden durch einen, zwei, drei, vier oder fünf Sterne symbolisiert. Luxuriös ausgestatteten Betrieben mit hervorragender Dienstleistung und umfangreichen Zusatzangebot im Viersternbereich kann von der Kommission der Zusatz „Superior“ verliehen werden.

Sowohl die allgemeinen Beurteilungskriterien, die für alle Kategorien gelten, als auch die Kriterien für die einzelnen Kategorien sind Mindestkriterien, die bei mindestens 80% der Zimmer bzw. Bäder/WC erfüllt werden müssen. Die restlichen Zimmer/Bäder/WC dürfen in der Qualität max. eine Kategorie tiefer sein und müssen zu einem niedrigeren Preis angeboten werden.

Für die Einstufung eines Jahresbetriebes ist der durchschnittliche Personalstand pro Jahr, für Saisonbetriebe der Durchschnitt der Hochsaison maßgebend. Für den Nachweis des Personalstandes wird die Lohnliste herangezogen.

Betriebe, die sich klassifizieren lassen wollen, können vorab eine Klassifizierungsberatung beantragen. Die Beratung inkl. Protokoll mit Verbesserungsvorschlägen ist kostenlos.

Altbauten: sind Betriebe, die vor dem 1.1.2010 bereits in Betrieb oder in Bau waren bzw. deren Planung behördlich eingereicht war.

Neubauten: als Neubauten gelten auch alle An- und Zubauten, die nach Inkrafttreten der Richtlinie errichtet werden sowie die Generalsanierung eines Altbaues.

Suiten: Schlaf- und Wohnraum sind baulich getrennt und müssen eine Größe von mind. 40m2 aufweisen.

Die Sterneembleme der Hotelklassifizierung sind als Marke registriert. Wenn ein Hotel an dieser Klassifizierung teilnimmt, entsteht ein Vertrag über die Benützung dieser Marke. Damit werden die Klassifizierungsrichtlinien als allgemeine Geschäftsbedingungen Vertragsbestandteil.